Partnerschaftsregister
Die Partnerschaft ist eine Gesellschaft, in der sich Angehörige Freier Berufe zur Ausübung ihrer Berufe zusammenschließen. Sie übt kein Handelsgewerbe aus. Angehörige einer Partnerschaft können nur natürliche Personen sein. Diese können sein :
Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Heilpraktiker, Krankengymnasten, Hebammen, Heilmasseure, Diplom-Psychologen, Mitglieder der Rechtsanwaltskammern, Patentanwälte, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, beratenden Volks- und Betriebswirte, vereidigte Buchprüfer (vereidigte Buchrevisoren), Steuerbevollmächtigte, Ingenieure, Architekten, Handels-Chemiker, Lotsen, hauptberuflichen Sachverständigen, Journalisten, Bildberichterstatter, Dolmetscher, Übersetzer, sowie Wissenschaftler, Künstler, Schriftsteller, Lehrer und Erzieher.
Die Mitglieder einer Partnerschaft müssen einen Partnerschaftsvertrag abschließen, der mindestens enthalten muss:
- Namen der Partnerschaft
- Sitz der Partnerschaft
- Name, Vorname sowie den in der Partnerschaft ausgeübten Beruf und den Wohnort jedes Partners
- den Gegenstand der Partnerschaft.
Für Verbindlichkeiten der Partnerschaft haften den Gläubigern neben dem Vermögen der Partnerschaft die Partner als Gesamtschuldner.
Elektronisches Handelsregister
Die Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister sind inzwischen digitalisiert. Sie werden zentral bei den Amtsgerichten Freiburg, Mannheim, Stuttgart und Ulm geführt werden. Die Registerdaten sind über das Internet abrufbar.
Nähere Informationen über die elektronischen Register und die Web-Auskunft erhalten Sie im Justizportal Baden-Württemberg auf der Seite
Elektronisches Handelsregister
